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14.09.2012

Die Tüte gehört in die Tonne

Stadt appelliert an Hundehalter 

14. September 2012

Ein Ärgernis stellt zunehmend die nicht ordnungsgemäße Entsorgung der von der Stadt kostenfrei zur Verfügung gestellten Tüten für die Hinterlassenschaften der Vierbeiner dar. Häufig werden die gefüllten Tüten in Bäumen und Sträuchern am Wegesrand aufgefunden und müssen von den städtischen Mitarbeitern beseitigt werden. Dabei ist es doch ganz einfach: Tüte aus dem Spender nehmen, Hinterlassenschaft damit aufsammeln und in den nächsten, meist nahegelegenen Abfallkorb einwerfen. Eine Pflicht, diese Tüten zu benutzen, besteht indes nicht. Es reicht auch eine mitgebrachte Tüte oder Zeitungspapier aus.

Bereits nach der alten Fassung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bestand die Verpflichtung - insbesondere von Hundehaltern - zur Beseitigung der durch ihre Tiere verursachten Verunreinigungen.

Zusätzlich dürfen nach der neuen Gefahrenabwehrverordnung, die seit dem 1. September 2012 in Kraft ist, auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen Abfälle nur dadurch entsorgt werden, dass sie in die dafür bestimmten Abfallbehälter geworfen werden.

Verstöße gegen diese Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sind angewiesen, festgestellte Verstöße unverzüglich zu ahnden bzw. zur Anzeige zu bringen. Ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro ist in der Regel beim ersten Verstoß fällig, danach kann es durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens aber auch teurer werden.

Trotz allem setzt die Stadtverwaltung weiterhin auf die Einsicht und ruft alle Hundebesitzer dazu auf, die Gefahrenabwehrverordnung und auch die Anweisungen der kommunalen Vollzugsbeamten zu beachten.


 So soll es nicht sein.