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10.07.2012

Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Stadtteil Ramersbach / Florian Hütte

10. Juli 2012


Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr- Ahrweiler informiert über die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Stadtteil Ramersbach / Florian Hütte. Dieser kann zu bestimmten Öffnungszeiten von allen Bürgerinnen und Bürger der Stadt in Anspruch genommen werden, eine Entsorgung von Grünabfallen aus gewerblicher Unternehmung ist nicht gestattet. Genaueres entnehmen Sie bitte nachfolgend veröffentlichen Benutzungsordnung.

 

 

Benutzungsordnung

 

Dieser Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unter den folgenden Bedingungen benutzt werden:

 

  1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gestattet.
  2. Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Abgelagert werden darf nur Laub, Rasen-, Ast- und Strauchabschnitt aber keine Garten- oder Bioabfälle bzw. sonstige Abfälle.
  4. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke und Kartons) abzulagern.
  5. Das Astwerk darf eine Länge von 1,50 m und einen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten.
  6. Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
  7. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. Die Ablagerung anderer Materialien als Laub, Rasen-, Ast- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
  9. Ansprechpartner ist Herr Ortsvorsteher Fritz Langenhorst

 

 

Öffnungszeiten:

vom 14.07.2012 bis zum 27.10.2012

jeden Samstag von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Eine illegale Ablagerung von Abfällen außerhalb der Öffnungszeiten von Grünschnitt sowie sonstigen Müll ist nicht gestattet und wird entsprechend geahndet.