26.06.2012
Stadt hat Sicherheit und Sauberkeit im Blick
26. Juni 2012
Gegenseitige Rücksichtnahme im öffentlichen Leben ist die Basis für ein vernünftiges Miteinander. So soll das auch auf den Straßen, Wegen und Plätzen in der Kreisstadt sein. Doch nicht immer hält sich jeder an grundlegende Verhaltensregeln. Um im Falle des Falles dagegen vorgehen zu können, hat die Stadt als Ordnungsbehörde die entsprechende Verordnung konkretisiert. Der Stadtrat verabschiedete die neue Gefahrenabwehrverordnung in seiner Sitzung am Montag, 25. Juni.
Mehr Sicherheit und Ordnung und mehr Sauberkeit in der Stadt, dies sind die Ziele die sich Bürgermeister Guido Orthen und der Stadtrat vorgenommen haben. Rechtliche Grundlage für die Durchsetzung dieser Ziele ist die sogenannte „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler“. Die Satzung beschreibt eindeutig Gebote und Verbote – und weist auf die Konsequenzen hin, wenn man sich nicht daran hält.
Ausdrücklich enthält die Verordnung nun auch Aussagen, um in Zukunft stärker gegen organisiertes Betteln vorgehen zu können. Demnach ist es auf öffentlichen Straßen und Anlagen verboten „in störender oder aggressiver Form, durch unmittelbares Einwirken auf Personen – wie zum Beispiel in den Weg stellen oder Anfassen – zu betteln“.
Die Gefahrenabwehrverordnung nimmt auch die Hundehalter in die Pflicht. So müssen die Vierbeiner „auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen“ an die Leine. Zudem ist es Herrchen und Frauchen verboten, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Auch das Entfernen von Hundekot wird in der Verordnung klar geregelt: „Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.“
Aber nicht nur Tierkot ist in punkto Sauberkeit ein Thema. Die neue Verordnung befasst sich auch damit, wie mit Abfall grundsätzlich umzugehen ist. So dürfen Abfälle aus Haushalt und Gewerbebetrieben nicht in die Abfallbehälter gefüllt werden, die sich im öffentlichen Raum befinden. Die Verordnung wendet sich auch gegen die Wegwerfmentalität. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen gehören Zigarettenkippen und –schachteln genauso in die dafür bestimmten Abfallbehälter wie Zeitungen und Zeitschriften oder Papiertaschentücher und Kaugummis. Dies gilt auch für Getränkedosen, Flaschen, Pappbecher und Gläser sowie für Tüten, Plastikbeutel oder Verpackungsmaterial, etwa von „Fast-Food“.
Was öffentliche Anlagen betrifft – dazu gehören neben allen öffentlichen Grünanlagen auch Grillplätze, Erholungs- und Sportanlagen sowie Kinderspielplätze und Bedürfnisein-richtungen – verbietet die Verordnung unter anderem auch Flugblätter oder Druckschriften zu gewerblichen Zwecken zu verteilen. Dies ist nur mit Genehmigung seitens der städtischen Ordnungsbehörde möglich. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, ohne eine solche Genehmigung Waren jeglicher Art anzubieten und zu verkaufen, gewerblich Werbung zu betreiben oder Schaustellungen zu veranstalten.
Die neue Verordnung ist ein weiterer Schritt der Stadtverwaltung, um die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung zu gewährleisten, um so das Leben für Einwohner und Besucher der Stadt so angenehm wie möglich zu machen. Bereits im Vorjahr hatte die Kreisstadt die Anzahl der Ordnungskräfte aufgestockt, um bei Verstößen verstärkt eingreifen zu können: Insgesamt neun Außendienstmitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Zeit täglich im Einsatz, um die Kontrollfunktionen eines Ordnungsamtes zu übernehmen. Diese mussten sich beispielsweise in zunehmendem Maße mit aggressiven Bettlern und Rosenverkäufern auseinandersetzen.
Ein weiterer Dorn im Auge sind auch die immer häufiger zu bebachtenden Geschwindigkeitsüberschreitungen auf den innerstädtischen Straßen. Die entsprechenden Kontrollen will die Stadt ab 2013 selbst übernehmen. Besondere Kontrollpunkte werden dann Straßen im Bereich von Krankenhäuser, Schulen, Seniorenheime und Kitas sein.