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10.05.2012

Vierbeiner steuerlich anmelden!

 

10. Mai 2012

Nicht alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde sind ordnungsgemäß angemeldet. Dies haben kürzlich durchgeführte Kontrollen ergeben. Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler macht deshalb darauf aufmerksam, dass Hunde grundsätzlich binnen 14 Tagen nach Anschaffung zur Hundesteuer anzumelden sind.

Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden (§§ 8, 9 der Hundesteuersatzung). Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Steuergleichheit gegenüber denjenigen Hundehaltern, die ihre Vierbeiner ordnungsgemäß angemeldet haben, wird die Stadtverwaltung auch in Zukunft verstärkt Kontrollen durchführen.

Anmeldeformulare können persönlich im Bürgerbüro ausgefüllt, unter der Telefonnummer 02641/87-244 angefordert oder im Internet unter hier abgerufen werden.

Bei Rückfragen steht das Steueramt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unter der Telefonnummer 02641/87-244 gerne zur Verfügung.