20.04.2012
Veröffentlichungen der ADD zur Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln mit Luftfahrzeugen
Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Weinbau mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere im Steil- und Steilstlagenweinbau, erfordert neben den gängigen Techniken mit Bodengeräten weiter gehende Lösungen. Als langjährig bewährtes Instrument steht den Steillagenwinzern weiterhin die Hubschrauberspritzung zur Verfügung.
Wie bei anderen Pflanzenschutzmittelanwendungen auch sind beim Einsatz des Hubschraubers die pflanzenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird auf das am 14. Februar 2012 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) verwiesen. Im neuen Pflanzenschutzgesetz wird im § 18 die Forderung aus der europäischen Richtlinie 2009/128, nach der das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten und nur in besonderen Fällen zu genehmigen ist, in deutsches Recht umgesetzt. Weitere Rechtliche Vorgaben zur Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben zum Einsatz des Hubschraubers im Steillagenweinbau stehen bevor.
Ab der von Anfang Mai bis Juli andauernden Spritzsaison 2012 stehen somit Neuerungen bei der Durchführung von Hubschrauberspritzungen im Steillagenweinbau an.
Künftig ist zu beachten, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Steillagenweinbau nur mit einer von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erteilten Genehmigung möglich ist.
Bei der Hubschrauberspritzung dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel (Fungizide) zur Anwendung kommen, die darüber hinaus vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
- für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen worden sind oder
- für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt worden sind.
Im Jahr 2012 können aufgrund der Zulassungssituation nur Pflanzenschutzmittel (PSM) angewandt werden, die vom BVL genehmigt sind. Folgende Pflanzenschutzmittel wurden bisher für die Anwendung mit Luftfahrzeugen für das Kalenderjahr 2012 genehmigt:
Anwendungsgebiet Peronospora (Falscher Mehltau):
Mildicut, Forum Gold, Delan WG, Folpan 80 WDG, Profiler, Cuproxin Flüssig, Kocide opti, Cueva, Polyram WG.
Anwendungsgebiet Oidium (Echter Mehltau):
Collis, Discus, Vivando, Vento Power, Topas, Talius, Netzschwefel.
Pflanzenstärkungsmittel und Düngemittel können weiterhin ohne Genehmigung mit dem Hubschrauber ausgebracht werden.
Jede beabsichtigte und genehmigte Behandlung aus der Luft ist mindestens 48 h vorher der ADD per Mail oder Fax anzuzeigen. Die ADD stellt der Öffentlichkeit vor der geplanten Anwendung Informationen über die genehmigten Anwendungen einschließlich der verwendeten Pflanzenschutzmittel und Zusatzstoffe, den Wirkungsbereich, Kultur, Anwendungszeitpunkte, zu behandelnde Flächen sowie erteilte Auflagen zur Verfügung. Dies geschieht auf den Internetseiten der ADD (www.add.rlp.de).
Die Antragsteller haben der ADD jährlich Rückmeldung über die tatsächlich behandelten Flächen und den Pflanzenschutzmittelverbrauch zu erstatten.
Während der Hubschraubersaison werden von der ADD stichprobenweise Kontrollen während der Anwendung durchgeführt. Ansprechpartner für die Hubschrauberspritzung im Steillagenweinbau bei der ADD sind Herr Thomas Grünhäuser, Herr Klaus Ferring sowie die zuständige Referentin für Pflanzenschutz Frau Marita Jostock. Die Beratung wird weiterhin von den Mitarbeitern des jeweils zuständigen DLR vorgenommen. Für die Anbaugebiete Mosel, Saar, Ruwer und Ahr vom DLR Mosel, für die Anbaugebiete Mittelrhein und Nahe vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.