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01.12.2011

Meldungen an die Tierseuchenkasse 2012


14. Dezember 2011

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz lässt Ende 2011 die Meldebögen für die Tierbestandsmeldung zur Beitragsveranlagung an alle ihr bekannten Pferde-, Schweine-, Schaf-und Ziegenhalter verschicken. Sie fordert alle betroffenen Tierhalter und -eigentümer dazu auf, Ihrer Pflicht nach dem Landestierseuchengesetz nachzukommen und die am 1.1.2012 (Stichtag) im Bestand befindlichen beitragspflichtigen Tiere mit dem Meldebogen oder Online im Internet zu melden.

Erfolgt die Meldung nicht bis zum 15. Februar 2012, werden die Tierzahlen von 2011 für die Beitragsberechnung übernommen. Erfahrungsgemäß sind diese Zahlen oft nicht aktuell, so dass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu geringer Beitragszahlung kommen kann.

Haben Pferde-, Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter oder -besitzer keinen Meldebogen erhalten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen. Die ebenfalls verpflichtende Anzeige jedes Tierbestandes bei der zuständigen Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung und beim Landeskontrollverband (HIT-Registrierung/ HIT-Stichtagsmeldung) ersetzt nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.

Die Rinderzahlen werden von der Tierseuchenkasse aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) übernommen. Hier hat jeder Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben am Stichtag 1. Januar 2012 im HIT korrekt sind. In seltenen Fällen müssen auch Rinderhalter ihre Tiere direkt bei der Tierseuchenkasse melden:
- wenn sie bis zum 1. Mai 2012 keine Beitragsrechnung der Tierseuchenkasse erhalten haben oder
- wenn sie erst nach dem 1. Januar Rinder im Betrieb aufstellen.

Rinderhalter, die die Beitragsreduktion wegen BHV1-Freiheit ihres Bestandes erhalten wollen, sollen ihre Freiheitsbescheinigungen nicht an die Tierseuchenkasse schicken, sondern sich bei den Kreisverwaltungen versichern, dass sie von dort als BHV1-frei an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Für Bienenvölker muss derzeit kein Tierseuchenkassenbeitrag entrichtet werden.

Für Pferde muss 2012 erstmals seit 2003 wieder Beitrag erhoben werden, da die Rücklagen der Kasse vor allem durch die Übernahme der Tierkörperbeseitigungskosten nahezu aufgezehrt sind. Selbstverständlich können von der Tierseuchenkasse Leistungen nur für die Pferdebesitzer erbracht werden, die ihrer Meldepflicht nachkommen und Beitrag bezahlen.

Tierseuchenkassenbeiträge 2012:

Pferde
10,00 EUR* für 1 bis 2 Pferde
5,00 EUR** pro Tier ab 2 Pferde

Rinder in BHV1-freien Beständen
10,00 EUR* für 1 bis 2 Rinder
4,50 EUR** pro Tier ab 3 Rinder
in nicht anerkannt BHV1-freien Beständen
100,00 EUR* für 1 bis 13 Rinder
6,50 EUR pro Tier ab 14 Rinder

Schafe über 9 Monate alt:
10,00 EUR* für 1 bis 19 Schafe
0,50 EUR* pro Tier ab 20 Schafe

Ziegen über 9 Monate alt:
10,00 EUR* für 1 bis 9 Ziegen
1,00 EUR** pro Tier ab 10 Ziegen

Schweine
10,00 EUR* pro Bestand unabhängig von der Tierzahl

* Mindestbeitrag ** Einzeltierbeiträge

Wird für eine Tierart schon der Mindestbeitrag* von 10,00 EUR (100,00 EUR nicht amtlich anerkannt BHV1-freie Bestände) erhoben, so fallen für Tiere weiterer Tierarten im Bestand nur die Einzeltierbeiträge** an. Für Rinder in nicht amtlich anerkannt BHV1-freien Beständen gilt generell ein Mindestbeitrag von 100,00 EUR.