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06.09.2011

Rasenmäher haben sonntags auch Pause

Technische Gerätschaften mit Motor- oder Elektroantrieb machen dem Gartenfreund das Arbeiten leichter. Doch sonntags müssen knatternde Rasenmäher und Co. im Schuppen bleiben. Darauf weist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler aus gegebenem Anlass hin.

Seit März diesen Jahres bestehen die geänderten Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes. Das Regelwerk weist insbesondere auf die Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen hin. Danach ist es grundsätzlich nicht zulässig beispielsweise Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren und Schredder an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr zu betreiben. An Sonn- und Feiertagen ist es ganztägig untersagt, die lärmerzeugenden Gartenhelfer in Gang zu setzen. Bestimmte Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

Wer dennoch in den genannten Ruhezeiten solche Geräte benutzt, muss damit rechnen, dass die Zuwiderhandlung ordnungsrechtlich geahndet wird. Das Gesetz lässt hier eine Bußgeldhöhe bis zu 5.000 Euro zu. Telefonische oder elektronische Auskünfte erteilt gerne auch die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 02641/87-251 oder per Mail unter stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de.