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Wahl der/des Ortsvorsteher/-in Heimersheim

Endergebnis


Bekanntmachung zur Wahl des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim

Am Sonntag, dem 12. Juni 2022, wird die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 10. Juni 2022, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.
Zur Wahl ist nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel mit der Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Berufes oder Standes und der Anschrift des Bewerbers. Sie geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja“ oder mit „Nein“ abstimmen.

IV.
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 19.05.2022

Guido Orthen 

Bürgermeister als Wahlleiter


Bekanntmachung über den zugelassenen Wahlvorschlag
für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim
am 12. Juni 2022

gemäß § 62 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz

Der Wahlausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 folgenden Wahlvorschlag für die am 12. Juni 2022 stattfindende Wahl des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird:

Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bewerber: Saeß Jürgen,
männlich, geb. 1956, deutsch,
Soldat a. D.,
wohnhaft Ringstraße 51, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 05.05.2022

Peter Diewald

Erster Beigeordneter als stellvertretender Wahlleiter


Bekanntmachung
des Tages der Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim und über die Einreichung von Wahlvorschlägen


I.

Am Sonntag, dem 12. Juni 2022, findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 26. Juni 2022, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahl-ordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim auf.

II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbezirks Heimersheim, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Ortsbezirks Heimersheim einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tage vor der Wahl, das ist am 19.04.2022, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.
Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstüt-zungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 40 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche würde gelten, wenn sich der bisherige Ortsvorsteher als Einzelbewerber bewirbt.

IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst früh-zeitig beim zuständigen Wahlleiter, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Zimmer 307, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tage vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 25.04.2022, 18.00 Uhr.

V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie bei der Kreiswahlleiterin erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung vom zuständigen Wahlleiter und von der Stadtverwaltung kostenfrei abgegeben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 01.04.2022
Guido Orthen, Bürgermeister als Wahlleiter


Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis für die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim

I.
Am Sonntag, dem 12. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim

und

am Sonntag, dem 26. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorstehe-rin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim statt.


II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb im Ortsbezirk Heimersheim der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 06. Mai 2022, 12 Uhr, bei der Stadtverwal-tungen Bad Neuenahr-Ahrweiler, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordru-cke können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler erhalten.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 01.04.2022
Guido Orthen,Bürgermeister als Wahlleiter