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Die Landtagswahl RLP 2021

Mit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz (RLP) am 14. März ist das „Superwahljahr 2021“ gestartet. Insgesamt stehen neben der Bundestagswahl Ende September und der Wahl in RLP insgesamt noch fünf weitere Landtagswahlen bundesweit im Kalender.



Informationen zur Wahl

Insgesamt werden an diesem Tag 101 Abgeordnete für fünf Jahre in den rheinland-pfälzischen Landtag gewählt. Das Land ist in vier Bezirke und insgesamt 52 Wahlkreise unterteilt. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist dem Bezirk 1 zugeteilt. Zum Wahlkreis 14 gehören neben der Stadt auch die Verbandsgemeinden Altenahr, Adenau und die Grafschaft.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die einen deutschen Personal-Ausweis besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mehr als drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen. In der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sind ca. 22.300 Menschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl im Wahllokal oder im Vorhinein per Briefwahl ihre „beiden“ Kreuze machen dürfen. Acht Bewerber:innen im Wahlkreis 14 und insgesamt 13 Parteien auf der Landesliste stehen den Wähler:innen am 14. März 2021 zur Auswahl.

Die Wähler:innen haben auf ihrem Wahlschein die Möglichkeit, über die Wahlkreisstimme einen Kandidaten oder eine Kandidatin direkt zu wählen. Mit der Landesstimme kann zudem eine der antretenden Parteien oder eine Wählergemeinschaft gewählt werden. Jede Stimme, ob per Briefwahl oder im Wahllokal, wird gewertet.

„Das Wahlrecht, die politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, ist eines der höchsten Güter, die wir in einer Demokratie haben. Ganz egal, wie zufrieden oder unzufrieden die Bürger:innen mit der Politik sind, die Berechtigung zur Wahl ist ein staatsbürgerliches Recht, für das in weiten Teilen der Erde heute noch Menschen kämpfen müssen. Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Wahlberechtigten, von ihrem Recht auch Gebrauch zu machen“, so Bürgermeister Guido Orthen.

Briefwahl - Wahlen in Zeiten der Pandemie

Die Wahlbenachrichtigungen sollten in den nächsten Tagen, spätestens jedoch zum 21. Februar in den Haushalten eintreffen. Ist dies nicht der Fall, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich bis spätestens 26. Februar an die Stadtverwaltung zu wenden, um im Einzelfall die Wahlberechtigung zu prüfen.

Was steht auf der Wahlbenachrichtigung?

Neben dem Namen und der Adresse sind auch der Wahltag, die Uhrzeit und der entsprechende Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Der Wahlraum ist am 14. März von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl, der spätestens bis zum 09. März versendet werden sollte. „Nutzen Sie die Chance der Briefwahl und tragen Sie zu einer Kontaktreduzierung am Wahltag bei“, so Bürgermeister Guido Orthen.

Hohe Sicherheits- und Hygieneanforderungen in den Wahllokalen

Aufgrund der Pandemielage stehen viele bisherige Wahllokale nicht zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die Senioren- und Pflegeheime. Aus diesem Grunde werden Wahllokale in möglichst großen Räumen eingerichtet, die ausreichend Platz gewährleisten. Wenn möglich, soll es auch getrennte Ein- und Ausgangsbereiche geben. Vornehmlich soll auf Sporthallen, Mehrzweckhallen und Bürgerhäuser zurückgegriffen werden. Hygiene- und Sicherheitskonzepte sind den jeweiligen Räumlichkeiten entsprechend ausgearbeitet worden.

Briefwahl beantragen:

BürgerInnen, die per Brief wählen möchten können unter folgendem Link den Wahlschein beantragen www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/briefwahl .

Kontaktlos wählen - Die Briefwahl nutzen!

Am 14. März 2021 wählen Bürgerinnen und Bürger einen neuen rheinland-pfälzischen Landtag. Allen wahlberechtigten BürgerInnen der Stadt wurden die Wahlbenachrichtigungen mittlerweile postalisch zugestellt. Darauf vermerkt sind der Ort und die Öffnungszeit des Wahllokals. Auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl.

Die Wahl fällt in eine schwierige Zeit der Pandemie. Kontakte sollten nach Möglichkeit auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Um ein Infektionsrisiko am Wahltag vollständig auszuschließen und sich und andere zu schützen, rufen viele Städte und Gemeinden dazu auf, vermehrt die Briefwahl zu nutzen.

„Umso mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, ihre Stimme per Brief abzugeben, desto weniger Kontakte sind am Wahltag zu erwarten. Die Briefwahl stellt ein sicheres Wahlverfahren dar und erfüllt alle Wahlgrundsätze“, so der Büroleiter der Stadt, Ottmar Fuhrmann.

Die Möglichkeit zur Briefwahl soll dazu beitragen, dass möglichst alle Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnehmen können. Alter, Gesundheit oder auch der Aufenthaltsort am Wahltag - ob arbeits- oder urlaubsbedingt - sollen keine Hinderungsgründe sein, um einen der Grundsätze der Demokratie, die Allgemeinheit der Wahl, sicherzustellen.

Wie beantrage ich die Briefwahl?

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Dieser sollte vollständig ausgefüllt und an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler versendet werden. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich auch ein QR-Code mit dem die Wählerinnen und Wähler den Wahlschein online beantragen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Online-Beantragung unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/briefwahl oder einer Beantragung per Mail an briefwahl@bad-neuenahr-ahrweiler.de .

Eine schriftliche Beantragung - sei es online oder postalisch - sollte bis spätestens Dienstag (09.03) bei der Stadt eingehen, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können. Nach diesem Stichtag sollte eine Beantragung nur noch mit Abholung der Unterlagen vor Ort erfolgen.

Wie wähle ich per Briefwahl?

Sobald der Antrag bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, erhalten BürgerInnen die Unterlagen zur Briefwahl auf postalischem Weg in einem weißen Umschlag. Darin befindet sich ein Wahlschein, ein Stimmzettel des Wahlkreises, ein Stimmzettelumschlag (hellblau) und ein Wahlbriefumschlag (rot). Für den ausgefüllten Stimmzettel ist der hellblaue Umschlag vorgesehen. Dieser wird dann verschlossen und gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein im roten Wahlbriefumschlag an die Stadtverwaltung verschickt. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

Informationen zur Landtagswahl in Leichter Sprache sind im Stadtportal unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/politik/wahlen-und-abstimmungen/ltw/ bereitgestellt.

Am Sonntag ist Landtagswahl – Informationen für Wählerinnen und Wähler

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bürgerinnen und Bürger, die keine Briefwahl in Anspruch genommen haben, haben am 14. März die Möglichkeit, eines der 13 Wahllokale im Stadtgebiet aufzusuchen und dort zu wählen. Aufgrund der Corona-Pandemie steht eine Vielzahl der Wahllokale wie beispielsweise in Alten- oder Seniorenheimen nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus können auch kleine Räumlichkeiten aufgrund der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften nicht mehr genutzt werden.

Bei der Auswahl neuer Wahllokale wurde deshalb vor allem auf Räumlichkeiten zurückgegriffen, die ausreichend groß dimensioniert sind und größtenteils auch getrennte Ein- und Ausgangsbereiche vorweisen können, um Wählerinnen und Wähler aber auch die WahlhelferInnen bestmöglich zu schützen. Deshalb wurden vornehmlich Sporthallen, Bürgerhäuser und Schulen als Wahllokale ausgesucht. Auch die räumliche Zuteilung der Wahlbezirke ändert sich dadurch. Welches Wahllokal für die WählerInnen zuständig ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Maskenpflicht und eigener Stift

In allen Wahllokalen und über die Dauer des gesamten Wahlgangs herrscht die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2, KN95/N95 oder medizinische Gesichtsmaske). Sollten BürgerInnen von der Pflicht zum Tragen einer Maske entbunden sein, muss ein Nachweis durch ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Handdesinfektionsspender befinden sich an allen Eingängen.

Die Wahlkabinen werden nach den Wahlgängen regelmäßig und gründlich gereinigt. Grundsätzlich liegen für die Stimmabgabe Stifte bereit. WählerInnen haben jedoch auch die Möglichkeit, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels zu verwenden, um jegliches Infektionsrisiko auszuschließen. Hierbei muss es sich allerdings um einen Kugelschreiber oder Ähnliches handeln. Bleistifte sind für die Stimmabgabe nicht zulässig.

Wahllokale im Stadtgebiet

Auf der Wahlbenachrichtigung finden Bürgerinnen und Bürger das Wahllokal, in dem sie ihre Stimme abgeben können. Aufgrund der Pandemie wurden in diesem Jahr Stimmbezirke oder Teile davon zusammengefasst. „Die Zusammenfassung der Wahllokale hat mehrere Gründe: Zum einen ist es die Anzahl der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und zum anderen ist es auch die schwierige Suche nach WahlhelferInnen. Bedingt durch die Pandemie hat sich eine bereits bei normalen Wahlen schwierige Suche nun nochmals verschärft“, so Ottmar Fuhrmann.

In den 13 Wahllokalen im Stadtgebiet sind in diesem Jahr circa 130 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die Wahllokale sind zwischen 08.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Im Anschluss daran beginnt Auszählung der Stimmen. Ein vorläufiges offizielles Ergebnis der Landtagswahl ist dann frühestens am späten Abend oder der frühen Nacht zu erwarten.

Die Beantragung der Briefwahl ist noch bis Freitag, 12.03.2021, 18.00 Uhr möglich.