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Betroffenheitsbescheinigung

Vordrucke gibt es im Bürgerbüro des Rathauses oder zum Herunterladen. Das ausgefüllte Formular kann im Bürgerbüro abgegeben werden.

Möglich ist auch die Anforderung per E-Mail mit den aus dem Formular benötigten Angaben unter dem Betreff „Bitte um Betroffenheitsbescheinigung“ an stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt per Plausibilitätsprüfung, Bearbeitung kann ein paar Tage dauern.

Hinweis zum Thema Antragstellung Aufbauhilfen:

Diese Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung ist zunächst ausreichend für die Antragstellung im Online-Portal isb.rlp.de/unwetterhilfen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bei der Anträge für Aufbauhilfen gestellt werden können.

Eine gesonderte Bestätigung auf dem Formular der ISB („Bestätigung der Gemeinde“) ist zunächst nicht erforderlich. Die dort unter Ziffer 3 vorgesehene Bestätigung wird zunächst befristet bis zum 31. März 2022 (nunmehr verlängert bis zum 31. März 2024) durch die Betroffenheitsbescheinigung der Stadtverwaltung ersetzt.