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Fundbüro

Fundsachen

  • Eine Fundsache ist ab einem Wert von 10,00 € beim Fundbüro abzugeben.
  • Fundsachen werden von dem Zeitpunkt der Abgabe an 6 Monate lang beim Fundbüro aufbewahrt
  • Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache, sofern Sie nicht vom Verlierer abgeholt wurde, in das Eigentum des Finders über. Verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb entscheidet das Fundbüro über die weitere Verwendung.

Gebühren

  • Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes an den Eigentümer (Verlierer) werden 1 % des gemeinen Wertes der Fundsache, mindestens 3,20 € erhoben.
  • Die Herausgabe der Fundsache an den Finder ist bei einem Wert bis zu 50 € gebührenfrei. Liegt der Wert über 50 € werden ebenfalls 1 % des Wertes, mindestens aber 3,20 €, erhoben.

Verlustanzeigen

  • Der Verlust einer Sache kann beim Fundbüro angezeigt werden. Nutzen Sie das entsprechende Formular zur Verlustanzeige.
  • Die Verlustanzeige kann nur schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen.
  • Wichtig ist, die verlorene Sache genau zu beschreiben. Bei Fahrrädern sind z.B. der Typ, Hersteller, Farbe, Anzahl der Gänge, evtl. Rahmennummer sowie besondere „Merkmale“ wichtig.

Versteigerung von Fundsachen

  • Die Versteigerung von Fahrrädern findet in der Regel zweimal jährlich statt.
  • Die Versteigerung von Kleinteilen (Uhren, Schmuck, usw.) erfolgt in der Regel einmal jährlich.
  • Die Termine der Fundsachenversteigerungen werden rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf der Homepage der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bekannt gegeben.
  • Die Fundgegenstände werden meistbietend gegen Barzahlung versteigert.
  • Schecks werden nicht angenommen.
  • Das Mindestgebot bei Fundsachenversteigerungen beträgt 1,00 €.
  • Bei der Versteigerung wird grundsätzlich jeweils um 1,00 € erhöht.
  • Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf.
  • Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie abgegeben wurden. Eine Haftung oder Garantie wird nicht übernommen.
  • Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
  • Nach dem Zuschlag gehen die ersteigerten Gegenstände in das Eigentum des Erwerbers über. Die Zahlungsquittung gilt als Eigentumsnachweis.
  • Die Fundsachen können 30 Minuten vor der jeweiligen Versteigerung am Versteigerungsort besichtigt werden.

Online - Fundbüroformulare

Wichtig:
Sofern innerhalb des Internet-Angebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten durch den Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden erhoben soweit sie zur Bearbeitung erforderlich sind, ihre Löschung erfolgt sobald feststeht, dass ihre Speicherung nicht mehr erforderlich ist da der Zweck erfüllt ist. Sollten wir eine Fund- oder Verlustanzeige von Ihnen erhalten, so gehen wir grundsätzlich davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind, ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.