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Grabarten

Weinberg-Grabstätten und Friedhain-Grabstätten auf dem Bergfriedhof in Ahrweiler

Ab Juli 2017 stehen auf dem Bergfriedhof Ahrweiler folgende weitere Beisetzungsformen zur Verfügung:

  • Weinberg-Grabstätten als halbanonyme Urnen-Reihengräber
  • Weinberg-Familiengrabstätten
  • Urnen-Reihengräber im Friedhain in anonymer oder halbanonymer Form
  • und Familiengrabstätten unter einem Familienbaum im Friedhain.

Hier finden Sie weitere Informationen!

Reihengrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

Diese Grabstätten werden für die Dauer der Ruhefrist vergeben und der Reihe nach belegt. Die Auswahl des Grabplatzes ist bei dieser Grabart nicht möglich. Sie dienen der Bestattung einer Person und werden der Reihe nach belegt. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Grabstätten eingezogen; der Erwerb eines Reihengrabes ist nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, zusätzliche Bestattungen bzw. Beisetzungen vorzunehmen.

Folgende Arten der Reihengrabstätten werden angeboten: 

  • Reihengrabstätten für Erdbestattungen
  • Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen

Darüber hinaus werden als Reihengrabstätten angeboten:

  • Rasengrabstätten für Urnenbeisetzungen
  • Rasengrabstätten für Erdbestattungen
  • Anonyme Urnengrabstätten 

Bei den anonymen Grabstätten sowie den Rasengrabstätten erfolgt die Unterhaltung der Grabflächen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Eine individuelle Grabpflege sowie das Auflegen von Gebinden, das Aufstellen von Grablichtern und sonstigem Grabschmuck ist bei diesen Bestattungsarten nicht erlaubt. Die Kennzeichnung der Rasengrabstätten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen erfolgt in Form von in der Größe einheitlichen Kissensteinen durch die Angehörigen. Bei den anonymen Urnengrabstätten darf keine Kennzeichnung erfolgen.

Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten für die Dauer von 30 Jahren erworben.

Sie dienen der Aufnahme mehrerer Personen. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann wiedererworben werden, sofern es aus gestalterischen Gründen sowie aus Gründen des Baumschutzes möglich ist.

Bei Bestattungen in Wahlgrabstätten wird ggfs. eine Verlängerung des Nutzungsrechts erforderlich, sofern die Ruhezeit nicht mehr gewährleistet ist.

Im Einzelnen werden folgende Wahlgrabstätten angeboten:

  • Einzelwahlgrabstätten (möglich: 1 Erdbestattung, zusätzlich 8 Urnenbeisetzungen)
  • Doppelwahlgrabstätten (möglich: 2 Erdbestattungen, zusätzlich 16 Urnenbeisetzungen; ggfs. auch Nutzung als Tiefgrabstätten möglich)
  • Tiefgrabstätten (möglich: 2 Erdbestattungen, zusätzlich 8 Urnenbeisetzungen) 
  • Urnenwahlgrabstätten (möglich: 4 Urnenbeisetzungen)
  • Urnenstele (möglich: 3 Urnenbeisetzungen ohne Schmuckurnen oder 2 Urnenbeisetzungen mit Schmuckurnen)

Grabfeld der Allerkleinsten

Grabfeld Allerkleinsten
Grabfeld Allerkleinsten

Nicht immer gehen Schwangerschaften so zu Ende, wie es sich die Eltern erwünscht und erhofft hatten. Nach Schätzungen von Ärzten endet jede dritte Schwangerschaft vorzeitig durch eine Fehlgeburt.

Betroffene brauchen gerade in dieser Krisensituation besondere Unterstützung.

Es ist uns ein Anliegen, den betroffenen Eltern eine würdige Form des Abschieds, der Bestattung und Ruhestätte zu ermöglichen. Gerade bei Fehlgeburten in den ersten Schwangerschaftswochen folgt bei den Betroffenen die Trauer oft erst Tage oder Wochen später.

Dann ist es gut, neben Menschen, die einen begleiten, auch einen konkreten Ort des Abschieds und der Trauer zu haben.

Daher hat sich das ökumenische Seelsorgeteam des Marienhaus-Klinikums in Bad Neuenahr mit dem geburtshilflichen Team von Chefarzt Dr. Josef Spanier für die Errichtung einer „Grabstätte für die Allerkleinsten“ mit der Stadt Bad Neuenahr engagiert.

Ein solcher Ort ist nun das Grabfeld für die Allerkleinsten des Klinikums am Städtischen Friedhof Bad Neuenahr. Hier finden die nicht bestattungspflichtigen Kinder mit Geburtsgewicht unter 500 g einen würdigen Platz. Im Rahmen eines Wortgottesdienstes (ca. vier Mal im Jahr) bestatten die SeelsorgerInnen diese Kinder. Zu dieser Verabschiedungsfeier werden die Eltern selbstverständlich eingeladen.

Es ist uns ein Anliegen, dass den betroffenen Eltern keine direkten Kosten aus diesem Angebot entstehen, weder für die Bestattung noch für die laufende Grabpflege. Wir sind daher für Spenden, die zum Unterhalt der Grabstätte beitragen, sehr dankbar.

Informationen erhalten Sie unter Tel. (0 26 41) 83-5580 (Seelsorge).