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Urkundenanforderung - Online

Online-Bürgerdienste ermöglichen es Ihnen, Vorgänge online zu erledigen und sparen Ihnen damit Zeit und lästige Behördengänge.
Im Bereich des Standesamtes können Sie daher nachfolgend Urkunden online anfordern, die Ihnen dann an die gewünschte Adresse übersandt werden. Hierzu müssen Sie nur auf den entsprechenden, unten aufgeführten Link klicken und das entsprechende Formular ausfüllen.

Für die Urkunde fallen Gebühren an. Diese betragen in der Regel 13,00 € und können per Vorkasse oder im Wege der Einzugsermächtigung bezahlt werden. Dies wird Ihnen jedoch über die Ausfüllmaske erklärt.

In den jeweiligen Vorgängen werden Sie durch die Bearbeitungsschritte geleitet und mit dem Abschluss des Vorgangs (= Absenden) erfolgt die automatisierte Weiterleitung an die Fachabteilung in unserem Hause. Wir legen Wert auf das Thema Sicherheit. So erfolgt die Dateneingabe in die Online-Formulare über eine sichere https-Verbindung.

Wenn Sie per Vorkasse zahlen, wird erst nach dem tatsächlichen Geldeingang bei der Stadtkasse die gewünschte Urkunde verschickt. Bei der Einzugsermächtigung kann die Urkunde direkt versandt werden. Die Bearbeitung seitens des Standesamtes beträgt daher in Abhängigkeit der gewählten Bezahlart zwischen 3 bis 7 Werktagen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.

Sollte es mal ein paar Tage länger dauern, bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen. Bitte schreiben Sie uns eine kurze eMail über standesamt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de.

Aktueller Hinweis:

Die landesweite Umstellung im XSta-Urkundenportal dauert weiter an. Bis auf weiteres wird es nicht möglich sein, Urkunden online zu beantragen.

Wir bitten Sie, DIESES FORMULAR auszufüllen und an uns per E-Mail zuzusenden. Wir werden dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Die Stadtverwaltung bittet aufgrund dessen, Urkunden schriftlich oder via E-Mail mit den nachstehenden Adressen zu beantragen:

Standesamt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
E-Mail: standesamt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Standesamt Bad Neuenahr-Ahrweiler nur Urkunden ausstellen kann, wenn die Beurkundung auch in Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgenommen wurde.