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Wohnungsbauturbo

Mit Datum vom 30.10.2025 trat eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft, die die Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums in Deutschland beschleunigen soll. Im Zuge dieser Gesetzesänderung wurde ergänzend zu der bestehenden Einvernehmensregelung (§36 BauGB) eine Zustimmungsregelung (§36a BauGB) eingeführt. Diese bietet der Kommune eine weitergehende freie Entscheidungsmöglichkeit mit Blick auf beantragte Wohnungsbauvorhaben, die aufgrund ihres teils planersetzenden Charakters hohe Bedeutung für die Kommunale Planungshoheit besitzt.

Im Sinne einer klaren und transparenten Verfahrensweise hat der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler am 22.06.2026 die nachfolgend verlinkten „Grundsätze der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Zustimmung nach § 36a BauGB“ beschlossen, nach welchen Kriterien und unter welchen Voraussetzungen die Zustimmungsentscheidungen zu entsprechenden Wohnbauvorhaben in Bad Neuenahr-Ahrweiler getroffen werden.

Es wird BauherrInnen und PlanerInnnen dringend dazu angeraten, im Vorfeld einer formellen Antragstellung das Gespräch mit der Verwaltung zu suchen, um die Eckpunkte der Planung zu besprechen.