Dorferneuerung
Zur Förderung der Dorferneuerung gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuwendungen, die einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes oder dörflichen Stadtteiles als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum dienen.
Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl für Vorhaben kommunaler Träger (Stadteile, Ortsgemeinden) wie auch privater Träger (natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts) gewährt werden.
