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14.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Beethovenstraße, Unterstraße – 2. Änderung“ (geplante Kindertagesstätte im Stadtteil Bad Neuenahr)

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 9 tlw.

Bebauungsplan „Beethovenstraße, Unterstraße – 2. Änderung“ (geplante Kindertagesstätte im Stadtteil Bad Neuenahr)

Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2024 ge-mäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Beethovenstraße, Unterstraße – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind so-wie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich während der angegebenen Öffnungszeiten beim Sachbereich Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bad Neuenahr und hat eine Größe von ca. 2.400 m². Im Westen als auch Norden schließen die rückwärtigen Grundstücksbereiche der Beethovenstraße an, im Osten grenzt der Geltungsbereich an die vorhandenen öffentlichen Fuß- und Radwege und im Süden bindet die Verkehrsfläche der Mittelstraße an das Plangebiet an.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Planungsanlass und –ziel
Zur Erfüllung der Rechtsansprüche besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Kindertagesstätten bzw. entsprechenden Betreuungsplätzen.
Im Zuge des Wiederaufbaus kommunaler Flächen und Objekte, die durch die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 zerstört wurden, werden diese auch auf die potentielle Eignung als Standort für die Etablierung zusätzlicher Kindertagesstätten geprüft. Am vorhandenen Standort kann dem Bedarf durch einen zeitgemäßen, den Anforderungen an eine solche Einrichtung gerecht werdenden Neubau entsprochen werden, ohne umfangreiche Infrastruktureinrichtungen neu schaffen, Grundstücke erwerben oder Erschließungsmaßnahmen durchführen zu müssen.
Um die planungsrechtliche Voraussetzung zur Minderung der kontinuierlich hohen Nachfrage- bzw. Bedarfssituation an Betreuungsplätzen zu schaffen, wird die 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Beethovenstraße, Unterstraße“ als Maßnahme der Innenentwicklung er-forderlich. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Anlagen (Allgemeine Artenschutzprüfung (ASP) sowie artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatschG) liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 28.03.2024, bis einschließlich Dienstag, den 30.04.2024.

Digitale Einsichtnahme:
Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich digital einsehbar.

Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau)

Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:
Tel. Nr. 02641/87-138
E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären.

Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abge-gebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Bad Neuenahr-Ahrweiler, 13.03.2024
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister