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25.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Auf den Steinen – 5. Änderung“ (geplante Wohnbebauung im Eckbereich Schützenstraße/ Sebastianstraße im Stadtteil Bad Neuenahr) Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 13 tlw.

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf den Steinen – 5. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich während der angegebenen Öffnungszeiten beim Sachbereich Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bad Neuenahr. Es handelt sich um das ca. 4.550 m² umfassende derzeit unbebaute Eckgrundstück Schützenstraße/ Sebastianstraße. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Planungsanlass und –ziel

Im Wege der Änderung des derzeit im fraglichen Bereich gültigen Bebauungsplans „Auf den Steinen“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung einer Wohnanlage geschaffen werden, die sich durch einen Angebotsmix aus frei finanzierten Wohnungen einerseits und öffentlich geförderten Mietwohnungen andererseits auszeichnet.

Mit dem Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine standortadäquate Nachverdichtung zum Inhalt hat, soll ein weiterer Beitrag zur Bedarfsdeckung der nach wie vor hohen Wohnraumnachfrage erzielt werden.

Das Plangebiet soll sich in ein Reines Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit maximal zwei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss sowie ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO mit maximal drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss gliedern. Der ruhende Verkehr des geplanten Wohnquartiers soll im Wesentlichen in einer Tiefgarage untergebracht werden.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Anlagen (Gutachten zu verkehrlichen Auswirkungen, schalltechnische Untersuchung, Retentionsberechnung Niederschlagswasser, Bodenuntersuchung Versickerungsfähigkeit) liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 11.05.2023, bis einschließlich Donnerstag, den 15.06.2023.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau – Zugang über das B)

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

montags, mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-281

E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären.

Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 24.04.2023

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister