25.04.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2023 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst die Grundstücksflächen der ehemaligen Niederlassung der Löhr Automobile GmbH, die Gebäude und Teile der Gartenflächen der Grundstücke Hauptstraße 146, 148 und 150 sowie einen Teilbereich der Hauptstraße im Stadtteil Bad Neuenahr. Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Bahnlinie, im Süden durch die Hauptstraße, im Westen durch die rückwärtigen Gartenflächen der Bebauung der Peter-Fix-Straße und im Osten durch das Gelände des REWE-Marktes.
Planungsanlass und -ziele
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines standortgerechten Konzepts mit Einzelhandels- und Wohnungsnutzungen geschaffen und gleichzeitig mögliche Konflikte bewältigt werden.
Vorgesehen ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel. Zum Schutz des Kernbereichs des zentralen Versorgungsbereichs von Bad Neuenahr soll zudem eine Feinsteuerung der zulässigen Sortimente und zulässigen Verkaufsflächen durch den Bebauungsplan erfolgen. Ziel dabei ist es, durch die Entwicklung der vorliegenden Potentialflächen eine Ergänzung zum gewachsenen Zentrum zu schaffen und möglichst bedarfsgerechte Sortimente anzubieten und damit die Innenstadt von Bad Neuenahr in ihrer Funktion zu stärken.
Im Bebauungsplan sollen ebenfalls Festsetzungen zur Erschließung, zur geplanten Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sowie zu Art und Maß der baulichen Nutzung fixiert werden.
Des Weiteren soll im Zuge der laufenden Planung der im westlichen Randbereich des Bebauungsplanvorentwurfs bislang gültige Bebauungsplan „Peter-Fix-Straße – 3. Änderung“ vollständig aufgehoben werden.
Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Anlagen (Verkehrsuntersuchung, Auswirkungsanalyse Einzelhandel) liegt öffentlich aus, und zwar von
Donnerstag, den 11.05.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 01.06.2023.
Digitale Einsichtnahme:
Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.
Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss, Zugang über das Bürgerbüro)
Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
montags, mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:
Tel. Nr. 02641/87-135
E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu der Planung bei der Stadtverwaltung. Die Äußerungen können schriftlich unter o.g. Adresse oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 24.04.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister