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18.04.2023

Der Bau- und Planungsausschuss tagt

Am Dienstag, 25. April um 16:30 Uhr

Am Dienstag, 25. April um 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt mit folgender Tagesordnung:

1.

"Teilbebauungsplan 1 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen,

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

2.

"Teilbebauungsplan 2 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

3.

"Teilbebauungsplan 3 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

4.

"Teilbebauungsplan 4 gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB)" (Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße)

a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

5.

Abweichung von der Satzung zur Begrünung baulicher Anlagen innerhalb des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ahrtalbrücke" und Aufnahme einer Ausnahmeregelung in die Satzung