05.04.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Nördlich Großer Weg“ (Baugebietserweiterung Lohrsdorf)
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB
Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich Großer Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.
Zugleich beschloss der Stadtrat die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Bebauungsplan „Nördlich Großer Weg“ wird gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Würdigung der Umweltbelange erfolgt durch natur- und artenschutzrechtliche Fachgutachten, deren erforderlicher Umfang und Detaillierungsgrad im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen ermittelt wird. Entsprechend liegen die Fachgutachten in ggf. zu ergänzenden Bearbeitungsständen vor.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird nach Abschluss des Verfahrens der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Siedlungsfläche am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Lohrsdorf. Die östliche Begrenzung wird von der Verlängerung der Straße „Großer Weg“ gebildet, die westliche Begrenzung ist ein vorhandener, in Nord-Süd-Richtung verlaufender Wirtschaftsweg. Im Norden schließen Grünflächen an, im Süden verläuft die Plangebietsgrenze entlang der bestehenden Wohnbebauung.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ca. 1,1 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.
Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Lohrsdorf, Flur 7 tlw.
Planungsanlass und -ziele
Das hier anstehende Bauleitplanverfahren steht im Zusammenhang mit der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Mit der Ausweisung und Erschließung neuer Wohnbauflächen im unmittelbaren Anschluss an die bebaute Ortslage von Lohrsdorf soll ein Beitrag zur Bedarfsdeckung erzielt werden.
Die Entwicklung von Potenzialflächen in den höheren Lagen des Stadtgebietes erfolgt auch aus Gründen der Hochwasservorsorge, die eine Ausweisung von Bauflächen außerhalb des Flutgebietes begründet.
Der Bebauungsplanvorentwurf in Form der Plankarte mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Anlagen (Fachgutachten zu den Themen „Boden und Baugrund“, „Regen- und Außengebietswasser“ sowie „Klima“) liegen öffentlich aus, und zwar von
Donnerstag, den 13.04.2023, bis einschließlich Freitag, den 12.05.2023
Die Unterlagen sind im Zeitraum der Auslegung auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.
Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss Altbau – Zugang über das Bürgerbüro)
Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
montags, mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:
Tel. Nr. 02641/87-284
E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de
Während der o.g. Zeiten besteht Gelegenheit zur Erörterung sowie zur Äußerung zu der Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Äußerungen können schriftlich unter o. g. Adresse oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 28.03.2023
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister