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25.01.2023

Bebauungsplan „“Kloster Calvarienberg“ (Entwicklung und Nachnutzung des Klosters Calvarienberg

Neuer Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach Einstellung des mit Beschluss vom 01.03.2021 ursprünglich als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens soll das o.g. Bebauungsplanverfahren nunmehr mit erweitertem Geltungsbereich und als zweistufiges Regelverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

Dementsprechend erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler am 19.12.2022 der erneute Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und der Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Geltungsbereich

Das ca. 3,4 ha umfassende Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ahrweiler. Es umfasst die Flächen des ehemaligen Klosters Calvarienberg inklusive des ehemaligen Klostergartens zwischen der Blandine-Merten-Straße und der Kalvarienbergstraße. Ebenso sind Weinbauflächen westlich der Kalvarienbergstraße sowie eine gehölzbestandene Fläche östlich der Blandine-Merten-Straße Teil des Geltungsbereichs.

Die Abgrenzung des Bebauungsplanvorentwurfs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 9 tlw., 10 tlw. und 47 tlw.

Planungsanlass und -ziele

Anlass und Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und Reaktivierung des aktuell ungenutzten Klosters Calvarienberg im Stadtteil Ahrweiler und die Entwicklung umgebender Flächen für Wohn- und gewerbliche Nutzungen einschließlich zugehöriger Stellplatzflächen sowie für touristische Zwecke.

Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Anlagen (Gefährdungsanalyse Boden/ Grundwasser, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung (Verkehrslärm)), liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 02.02.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 22.02.2023.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Abteilung Stadtplanung

Hauptstraße 116

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(im Schaukasten des Haupttreppenhauses im zweiten Obergeschoss)

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

montags, mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-135

E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu der Planung bei der Stadtverwaltung. Die Äußerungen können schriftlich unter o.g. Adresse oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 18.01.2023

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister