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21.11.2022

Öffentliche Bekanntmachung

9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Am Keppergäßchen); Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10 tlw.

Die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 09.05.2022 beschlossene 9. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Am Keppergäßchen) ist mit Bescheid der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 14.11.2022, Az.: 1.4-219-1, nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt worden. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ahrweiler und grenzt unmittelbar an das Gelände des ehemaligen Klosters Calvarienberg an. Es umfasst Flächen eines vorhandenen Gartenbaubetriebs sowie angrenzende Wiesen- und Weinanbauflächen. Der Änderungsbereich umfasst ca. 0,9 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10 tlw.

II.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB kann ab sofort jedermann die genehmigte 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler einschließlich zugehöriger Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen (Fachbeitrag Artenschutz mit FFH-Vorprüfung, Gefährdungsanalyse (Grundwasser), Fachbeitrag Naturschutz) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Ort der Einsichtnahme:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Abteilung 2.1 Stadtplanung (2. Obergeschoss des Hauptgebäudes)

Hauptstraße 116

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Servicezeiten des Rathauses:

montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu geänderten Öffnungszeiten und Zutrittsbeschränkungen kommen kann.

sowie nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten:

Tel. Nr. 02641/87-281

E-Mail: stadt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Am Keppergäßchen) gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

III.

Auf die Bestimmungen des § 215 BauGB wird verwiesen. Hiernach werden unbeachtlich

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 17.11.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen

Bürgermeister