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09.11.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung „Bergstraße“

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 23 tlw.

Ergänzungssatzung „Bergstraße“ (Entwicklung einer Wohnbaufläche im Stadtteil Bad Neuenahr);

Einleitung des Satzungsverfahrens und Offenlage des Entwurfs der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Weiterhin beschloss der Stadtrat den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Bergstraße“ sowie die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Absatz 1 abgesehen.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs

Die Ergänzungssatzung umfasst zwei Teilbereiche zu beiden Seiten der Bergstraße am nördlichen Abschluss dieses Straßenzuges im Stadtteil Bad Neuenahr.

Teilbereich 1:

Es handelt sich um eine ca. 1.660 m² umfassende, westlich der Bergstraße gelegene, bislang unbebaute Hangfläche im nordöstlichen Anschluss an das vorhandene Wohnhaus Bergstraße 57 (Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 23, Flurstücke 204 tlw., 203 und 202). Die Satzung soll hier die Grundlage für die Realisierung eines Wohngebäudes schaffen.

Teilbereich 2:

Es handelt sich um eine ca. 1.310 m² umfassende, östlich der Bergstraße gelegene, in Hanglage befindliche Gehölzfläche in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Teilbereich 1.

Diese Fläche ist für die Realisierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 23 tlw.

Planungsanlass und -ziele

Planungsanlass ist im Wesentlichen die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohngebäudes im westlichen Hangbereich am nördlichen Abschluss der Bergstraße.

Im Teilbereich 1 soll mittels Festsetzungen zur räumlichen Anordnung einer künftigen Bebauung (Baugrenzen), zur maximal zulässigen Gebäudehöhe, zur Gestaltung der verbleibenden Freiflächen eine standortgerechte Einfügung des vorgesehenen Baukörpers in Ergänzung der Bebauungszeile westlich der Bergstraße im Übergang zur freien Landschaft erzielt werden.

Für den Teilbereich 2 sollen die eingriffsbedingten naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen verbindlich festgesetzt werden.

Der Ergänzungssatzungsentwurf mit Begründung und Anlagen (Artenschutzrechtliche Stellungnahme, landschaftspflegerischer Bestandsplan, landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen) liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 17.11.2022, bis einschließlich Montag, den 19.12.2022.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(Planzeichnung und Textfestsetzungen werden im Fenster des Rathausfoyers im Erdgeschoss (Innenhof) von außen lesbar ausgehängt. Die Begründung mit Anlagen liegt aufgrund des Umfangs im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereit.)

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

montags, mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu geänderten Öffnungszeiten und Zutrittseinschränkungen kommen kann.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-157

E-Mail: stadt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 20.10.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister