21.09.2022
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes römische Villa am Silberberg in Ahrweiler
Hushalt 2022 und 2023
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung und dem Beirat des Zweckverbandes Römische Villa am Silberberg in Ahrweiler am 16.09.2022 zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 4.10.2022 bis einschließlich 17.10.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer N 1.01, aus.
2. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzureichen.
Die Verbandsversammlung wird in ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 20.09.2022
Zweckverband römische Villa am Silberberg in Ahrweiler
Guido Orthen, Verbandsvorsteher