Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

27.07.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Antoniusstraße - 3. Änderung“ (Kindertagesstätte Blandine-Merten-Haus); Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 12 tlw.

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bad Neuenahr und wird im Norden und Westen von der Edith-Stein-Straße und im Osten von der Hemmesser Straße begrenzt. Im Süden schließen der Mühlenteich und das Grundstück Hemmesser Straße 44 unmittelbar an.

Die Plangebietsgröße beträgt ca. 4.500 m². Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Planungsanlass und -ziele

Die Kindertagesstätte Blandine-Merten-Haus im Stadtteil Bad Neuenahr an der Edith-Stein-Straße wurde durch die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 vollständig zerstört, sodass eine Sanierung ausscheidet und ein Neubau notwendig wird. In diesem Zusammenhang bietet sich eine Aufstockung
von sieben auf acht Gruppen an, da hierdurch dem vorhandenen und wachsenden Bedarf an Kindertagesplätzen innerhalb des Stadtgebiets nachhaltig Rechnung getragen werden kann. Am vorhandenen Standort kann dem Bedarf durch einen erweiterten Neubau in Teilen Rechnung werden, ohne umfangreiche Infrastruktureinrichtungen neu schaffen, Grundstücke erwerben
oder Erschließungsmaßnahmen durchführen zu müssen.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 11.08.2022, bis einschließlich Montag, den 12.09.2022.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.

Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(Die Planzeichnung und die Textfestsetzungen werden im Fenster des Rathausfoyers im Erdgeschoss (Innenhof) von außen lesbar ausgehängt. Die Begründung liegt aufgrund des Umfangs im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereit.)

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu
geänderten Öffnungszeiten und Zutrittseinschränkungen kommen kann.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:
Tel. Nr. 02641/87-135
E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung(at)badneuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.07.2022
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

In Vertretung
Peter Diewald, Erster Beigeordneter