Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

27.07.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Wiesenweg – 7. Änderung“ (Kindertagesstätte im Stadtteil Heimersheim); Unterrichtung der Öffentlichkeit

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Heimersheim, Flur 4 tlw.

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Heimersheim und sieht planungsrechtlich eine Gemeinbedarfsfläche, Sondergebietsfläche und der Erschließung dienende öffentliche Verkehrsflächen vor.

Nördlich schließen Gewerbeflächen des Wiesenwegs an, westlich, östlich und südlich grenzen Grünstrukturen (Hausgärten, Streuobst, Grünlandflächen) und teilweise der Mühlenteich an den Geltungsbereich an. Südlich des Mühlenteichs bindet auch die Fläche des durch die Flut zerstörten Bestandskindergartens an. Im Umfeld befinden sich des Weiteren misch- und gewerbegebietstypische
bauliche Nutzungen.

Das Plangebiet umfasst ca. 0,9 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Planungsanlass und -ziele

Die Änderung des Bebauungsplans dient der Realisierung eines zeitgemäßen Neubaus einer Kindertagesstätte. Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus besteht durch die hohen Schäden am Altstandort nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 und dient insbesondere der Deckung des bestehenden sowie des prognostizierten Bedarfs an Betreuungsplätzen für den Kita-Bezirk Heimersheim.

Darüber hinaus soll eine dem kommunalen Betriebshof als Lagerfläche dienende Fläche im westlichen Teil des Geltungsbereichs als Sondergebietsfläche planungsrechtlich gesichert werden. Im Zusammenhang mit dem Parkraumbedarf im Gewerbegebiet „Wiesenweg“ wird im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung auch die mögliche Etablierung eines Parkdecks auf der Fläche des bestehenden Parkplatzes planungsrechtlich vorbereitet.

Der derzeitig gültige Bebauungsplan setzt im Bereich der Neubauplanung eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Obstwiese“ sowie für die Erschließungsflächen der Kita überwiegend öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ fest. Auch ist die potentielle
Errichtung eines Parkdecks auf dem bestehenden öffentlichen Parkplatz durch das bisherige Planungsrecht nicht abgedeckt.
Um die vorgenannten Planungsziele einer Realisierung zuzuführen wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Wiesenweg“ erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend geändert.

Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, liegt öffentlich aus, und zwar von


Donnerstag, den 11. August 2022, bis einschließlich Montag, den 12. September 2022.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.

Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
(Die Planzeichnung und die Textfestsetzungen werden im Fenster des Rathausfoyers im Erdgeschoss (Innenhof) von außen lesbar ausgehängt. Die Begründung liegt aufgrund des Umfangs im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereit.)

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu geänderten Öffnungszeiten und Zutrittseinschränkungen kommen kann.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:
Tel. Nr. 02641/87-138
E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Erörterung sowie zur Äußerung zu der Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Äußerungen können schriftlich unter o. g. Adresse oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 25.07.2022
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler


In Vertretung
Peter Diewald, Erster Beigeordneter