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19.05.2022

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Dernau (Flut)

Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Mit dem beschluss vom 30.03.2022 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Dernau (Flut) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern be­stehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.

Da der erste Wahltermin am 11.05.2022 wegen zu geringer Beteiligung wiederholt werden muss, werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren –Dernau (Flut) zu einer Teilnehmerversammlung zur

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

eingeladen, die

am Montag, den 30.05.2022 um 19:00 Uhr

im Zirkuszelt Dernau, Gartenstraße in 53507 Dernau

stattfindet.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin an­wesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stim­men gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaft­liche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Im Auftrag

gez. Christoph Platen

(Christoph Platen)

 

Öffentliche Bekanntmachung des DLR - Westerwald-Osteifel