19.05.2022
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Dernau (Flut)
Mit dem beschluss vom 30.03.2022 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Dernau (Flut) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Da der erste Wahltermin am 11.05.2022 wegen zu geringer Beteiligung wiederholt werden muss, werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren –Dernau (Flut) zu einer Teilnehmerversammlung zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
eingeladen, die
am Montag, den 30.05.2022 um 19:00 Uhr
im Zirkuszelt Dernau, Gartenstraße in 53507 Dernau
stattfindet.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Im Auftrag
gez. Christoph Platen
(Christoph Platen)
Öffentliche Bekanntmachung des DLR - Westerwald-Osteifel