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29.04.2022

Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Montag, dem 09.05.2022, 19:30 Uhr

Am Montag, dem 09.05.2022, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Einwohnerfragestunde

2.

9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Am Keppergäßchen, Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau im Stadtteil Ahrweiler);

a)  Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

b)  Beschluss des Plans zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

c)  Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB

3.

Bebauungsplan "Am Keppergäßchen" (Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau im Stadtteil Ahrweiler);

a)  Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

b)  Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

c)  Satzungsbeschluss

d)  Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB

4.

Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung)

5.

Erhebung von Sondernutzungsgebühren 2022

6.

Umsetzung der Aufbaumaßnahmen im Bereich des Kurparks Bad Neuenahr;

Beauftragung der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH

7.

Künftige Gremienbeteiligung bei der Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen

8.

Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Beteiligungs- und Personalangelegenheiten.

Hinweise:

· Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit im Rathaus zur Verfügung gestellt werden.

· Alle Zuhörer müssen am Eingang ihre Hände mit zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren. Während des Aufenthalts im Rathaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese kann abgenommen werden, sobald Sie Ihren Platz im Zuhörerraum eingenommen haben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.04.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister