29.04.2022
Öffentliche Sitzung des Stadtrates
Am Montag, dem 09.05.2022, 19:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:
1. | Einwohnerfragestunde |
2. | 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Am Keppergäßchen, Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau im Stadtteil Ahrweiler); a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss des Plans zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB c) Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB |
3. | Bebauungsplan "Am Keppergäßchen" (Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau im Stadtteil Ahrweiler); a) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen b) Abwägung und Beschluss über die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Satzungsbeschluss d) Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB |
4. | Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung) |
5. | Erhebung von Sondernutzungsgebühren 2022 |
6. | Umsetzung der Aufbaumaßnahmen im Bereich des Kurparks Bad Neuenahr; Beauftragung der Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH |
7. | Künftige Gremienbeteiligung bei der Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen |
8. | Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft |
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Beteiligungs- und Personalangelegenheiten.
Hinweise:
· Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit im Rathaus zur Verfügung gestellt werden.
· Alle Zuhörer müssen am Eingang ihre Hände mit zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren. Während des Aufenthalts im Rathaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese kann abgenommen werden, sobald Sie Ihren Platz im Zuhörerraum eingenommen haben.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.04.2022
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister