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13.04.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung: Bebauungsplan „Im Bülland – 5. Änderung“

Bebauungsplan „Im Bülland – 5. Änderung“ (Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Heimersheim);

Neuaufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im kombinierten beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2022 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Bülland – 5. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplanvorentwurf sowie die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über dessen Inhalte im kombinierten Verfahren gemäß §§ 13 a und 13b BauGB beschlossen.

Die Neuaufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans erfolgt als Kombination der Verfahren nach §§ 13a und 13b BauGB. Das Flurstück in der Gemarkung Heimersheim, Flur 10, Parzelle 572/16 ist durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Im Bülland – 3. Änderung“ überplant und damit einer Änderung gemäß § 13a Abs. 4 BauGB zugänglich. Die südlich angrenzenden Parzellen sind dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen und demnach nach § 13b BauGB zu überplanen.

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird nach Abschluss des Verfahrens der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Heimersheim und umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Im Westen wird das Plangebiet von der vorhandenen Wohnbebauung des Bauser und Vehner Weges begrenzt, während sich im Norden die Flächen des Schulhofes der Grundschule und im Süden und Osten landwirtschaftlich genutzte Freiflächen anschließen.

Das Plangebiet selbst ist derzeit durch Baum- und Heckenstrukturen, Wiesenflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Heimersheim, Flur 10

Planungsanlass und -ziele

Das anstehende Bauleitplanverfahren steht im Zusammenhang mit der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Mit der Ausweisung und Erschließung eines neuen Wohngebiets in integrierter Lage im unmittelbaren Anschluss an die bebaute Ortslage von Heimersheim soll ein wesentlicher Beitrag zur Bedarfsdeckung erzielt werden.

Mit dem nun in Planung befindlichen Bebauungsplan sollen Wohnbauflächen sowie deren Erschließungsanlagen festgesetzt werden.

Neben der teilweisen Inanspruchnahme von Flächen im bisherigen Außenbereich werden Flächen überplant, die sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Im Bülland – 3. Änderung“ befinden. Dieser setzt hier eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie eine öffentliche Grünfläche und Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen fest.

Der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Anlagen (Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Prüfung, Schallschutzgutachten (Verkehrslärm) sowie Baugrundgutachten) liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 28. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 13. Mai 2022.

Digitale Einsichtnahme:

Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/bauleitplanverfahren/) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de digital einsehbar.

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(Der Planzeichnung und die Textfestsetzungen werden im Fenster des Rathausfoyers im Erdgeschoss (Innenhof) von außen lesbar ausgehängt. Die Begründung mit Anlagen liegt aufgrund des Umfangs im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereit.)

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:

Montag, Mittwoch und Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu geänderten Öffnungszeiten und Zutrittseinschränkungen kommen kann.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erörterung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-135 (Abteilung Stadtplanung)

E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de

Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 11.04.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister