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13.04.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Einstellung Bebauungsplan „Im Bülland – 5. Änderung

Bebauungsplan „Im Bülland – 5. Änderung“ (Entwicklung von Wohnbauflächen im Stadtteil Heimersheim, Bereich Hungerberg); Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 04.04.2022 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens „Im Bülland – 5. Änderung“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wurde am 18.11.2019 durch Stadtratsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB eingeleitet.

Das Verfahren wurde aufgrund der Regelungen des BauGB aus dem Jahre 2017 eingeleitet, welche eine Befristung bis zum 31.12.2021 vorsah. Da das o.g. Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde, wird es nun eingestellt und in einem separaten Verfahren unter Anwendung der neuen Regelung wieder neu aufgestellt.

Geltungsbereich

Im Westen wurde das Plangebiet im Wesentlichen von der westlich des Schulgeländes vorhandenen Wohnbebauung am Vehner Weg begrenzt, während sich im Norden die Flächen des Schulhofes der Grundschule und im Süden sowie im Osten landwirtschaftlich genutzte Freiflächen südlich des in West-Ost-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweges in Verlängerung des Bauser Wegs anschlossen.

Das Plangebiet umfasste ca. 1,9 ha.

Planungsanlass

Das Bebauungsplanverfahren wurde seinerseits im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außengebietsflächen) mit dem Ziel, Wohnbauland für Ein- bis Zweifamilienhäuer im Stadtteil Heimersheim zu schaffen und der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen Rechnung zu tragen, eingeleitet. Dieses Ziel besteht grundsätzlich auch weiterhin.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 11.04.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister