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07.04.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Aufbereitungsstoffe im Trinkwasser

Das Wasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gibt nach § 21 Trinkwasserverordnung nachfolgend die Angaben zur Wasserhärte sowie die Wasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren bekannt:

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