04.04.2022
Öffentliche Sitzung des Stadtrates
Am Montag, dem 04.04.2022, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:
1. | AHR-THERMEN Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH; Jahresabschluss 2020 |
2. | Widmung von Straßen im Stadtteil Ahrweiler - Altstadt; Adenbachhutstraße, Auf dem Teich, Auf der Rausch, Blankartshof, Cyrillus-Jarre-Straße, Hostertsgäßchen, Hosterstsgasse, Houverathsgasse, Johannes-Müller-Straße, Johanniswall, Kanonenwall, Plätzerstraße, Schulhofstraße, Schützbahn, Sebastianuswall, Steinfelder Gasse, Wehrscheid, Wolfsgäßchen, Wolfsgasse |
3. | Widmung von Straßen und Parkplätzen im Stadtteil Ahrweiler - außerhalb Altstadt; Ahrallee, Albert-Federle-Straße, Am Mühlenteich, Am Schwimmbad, Am Thurmberg, Carl-von-Ehrenwall-Allee, Carl-Weißgerber-Weg, Christian-Ulrich-Straße, Ernst-Kley-Straße, Ferdinand-Gies-Straße, Franz-Wenzel-Straße, Im Pänzert, Joerresstraße, Kinkelstraße, Lindenweg, Ludwig-Wirtz-Straße, Max-Planck-Straße, Peter-Jansen-Straße, Schülzchenstraße, Stummerichsweg, Veltenstraße und Parkplätze Ahrtorparkplatz, Friedrichstraße/Plätzerstraße, Am Silberberg |
4. | Widmung von Straßen und Parkplätzen im Stadtteil Bachem; Annastraße, Königstraße, Leonardusstraße, Steinkauler Straße und Parkplatz Schulzentrum St.-Pius-Straße |
5. | Bebauungsplan "Im Bülland - 5. Änderung" (Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Heimersheim); a) Aufhebung des mit Beschluss vom 18.11.2019 gefassten Aufstellungsbeschlusses, b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB im kombinierten Verfahren gemäß § 13a und § 13b BauGB, c) Beschluss des Bebauungsplanvorentwurfs, d) Beschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. |
6. | Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft |
7. | Errichtung von Behelfsbrücken im Bereich der ehemaligen Ahrtorbrücke im Stadtteil Ahrweiler, im Bereich der ehemaligen Casinobrücke im Stadtteil Bad Neuenahr und im Bereich der ehemaligen Heckenbachtalbrücke im Stadtteil Walporzheim |
8. | Provisorische Herstellung eines Rad- und Fußweges entlang der Ahr; Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft |
9. | Situation der Kinderbetreuung in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler a) aktueller Sachstand b) Wiederherstellung und Ausbau der Betreuungsangebote |
10. | Sportpark am Apollinarisstadion |
11. | Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu einem On-Demand-Verkehr für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler |
12. | Landesgartenschau Ahrtal 2030 |
13. | Wiederaufbau der Objekte in städtischer Verpachtung; weiteres Vorgehen und Auftragsvergaben |
14. | Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Heimersheim; Vorschlag für die Festsetzung des Wahltages und des Tages einer etwa notwendigen Stichwahl |
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung von Grundstücks- und Beteiligungsangelegenheiten.
Hinweise:
· Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit im Rathaus zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände gewährleisten zu können, ist die Zuhörerzahl auf 10 Personen begrenzt.
· Gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 3 der 32. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (32. CoBeLVO) vom 17.03.2022 gilt die Testpflicht, diese entfällt für geimpfte und genesene Personen.
· Alle Zuhörende im Rathaus müssen am Eingang ihre Hände desinfizieren, den Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen einhalten sowie während des gesamten Aufenthalts im Rathaus eine medizinische Maske/FFP2-Maske tragen.
· Die Kontrolle des 3G-Nachweises erfolgt am Eingang.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 25.03.2022
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister