04.04.2022
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis für die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim
I.
Am Sonntag, dem 12. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim
und
am Sonntag, dem 26. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorstehe-rin/Ortsvorstehers des Ortsbezirks Heimersheim statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb im Ortsbezirk Heimersheim der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit auf-gefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 06. Mai 2022, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltungen Bad Neuenahr-Ahrweiler, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordru-cke können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler erhalten.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 01.04.2022
Guido Orthen,Bürgermeister als Wahlleiter