Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

04.02.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Wiesenweg – 7. Änderung“ (Kindertagesstätte im Stadtteil Heimersheim); Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wiesenweg – 7. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Heimersheim und besteht aus einer Gemeinbedarfsfläche und der Erschließung dienenden öffentlichen Verkehrsflächen. Nördlich schließen Gewerbeflächen des Wiesenwegs, südlich Grünstrukturen (Hausgärten, Streuobst, Grünlandflächen) und teilweise der sogenannte Mühlenteich an den Geltungsbereich an.
West- und östlich des Geltungsbereichs befinden sich teils Mischgebiets- und Gewerbebebauung. Südlich des Mühlenteichs bindet auch die Fläche des durch die Flut zerstörten Bestandskindergarten an.

Das Plangebiet umfasst ca. 0,9 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Heimersheim, Flur 4 tlw

Planungsanlass und -ziele
Die Änderung des Bebauungsplans dient der Realisierung eines zeitgemäßen Neubaus einer Kindertagesstätte. Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus besteht durch die hohen Schäden am Altstandort nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 und dient insbesondere der Deckung des bestehenden sowie des prognostizierten Bedarfs an Betreuungsplätzen für den Kita-Bezirk Heimersheim.

Der derzeitig gültige Bebauungsplan setzt im Bereich der Neubauplanung eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Obstwiese“ sowie für die Erschließungsflächen der Kita überwiegend öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ fest. Es ist daher erforderlich im Rahmen der Bebauungsplanänderung künftig eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte und Bildungseinrichtung“ sowie zur Erschließung dienende öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend geändert.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 03.02.2022
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister