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10.01.2022

Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 17.01.2022, 16:30 Uhr

Am Montag, dem 17.01.2022, 16:30 Uhr, findet im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Situation der städtischen Sportanlagen nach der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021;

a) Information zum Schadensbild, dem Gespräch mit den Sportvereinen am 08.12.2021 und zur Beauftragung der Planungen für die Sanierung des Mittelplatzes im Apollinarisstadion

b) Bau einer temporären Sporthalle in Bachem

c) Kreisweite Moderation des Wiederaufbaus der Sportstätten

2.

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKUJA) der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler;

a) Information zum Schadensbild und dem aktuellen Sachstand

b) Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Verein "Aktion Kleiner Prinz e.V" aus Warendorf

3.

Wiederaufbau der Kita Rappelkiste Bachem;
Information zum Sachstand und Auftragsvergaben

4.

Weiteres Vorgehen Grundsteuer B

5.

Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH;
Beauftragung Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2021

6.

Nachwahlen städtische Gremien

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung erfolgt die Behandlung Grundstücks- und Personalangelegenheiten.

Hinweise:

· Mit Inkrafttreten der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (29. CoBeLVO) am 04.12.2021 in der derzeit gültigen Fassung gilt für die Einwohnerversammlung nunmehr gemäß § 4 Abs. 4 i. V. m. § 3 die 3G-Regelung. Es gilt die Testpflicht, diese entfällt jedoch für geimpfte und genesene Personen.

· Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit im Rathaus zur Verfügung gestellt werden. Die Zuhörerzahl ist daher auf 25 Personen begrenzt, um die notwendigen Abstände zwischen den Besuchern zu gewährleisten.

· Alle Zuhörer müssen am Eingang ihre Hände mit zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Während des gesamten Aufenthalts im Rathaus gilt die Maskenpflicht.

· Sofern der Test- und Auskunftspflicht nicht nachgekommen wird, wird der Zutritt aufgrund des Ordnungs- bzw. Hausrechts verweigert.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 07.01.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister