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14.12.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Montag, dem 20.12.2021, 18:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt mit folgender Tagesordnung:

1.

Einwohnerfragestunde*

2.

Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler;

Jahresabschluss zum 31.12.2020

3.

Wirtschaftsplan 2022 mit Festlegung der laufenden Entgelte

sowie fünfjähriger Finanzplan 2021 - 2025 des Abwasserwerks

4.

Wasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler;

Jahresabschluss zum 31.12.2020

5.

Wirtschaftsplan 2022 mit Festlegung der Entgelte sowie

fünfjähriger Finanzplan 2021 - 2025 des Wasserwerks

6.

Änderung der Richtlinien der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Bewertung und Veräußerung unbebauter und bebauter städtischer Grundstücke und die Einräumung von Erbbaurechten vom 01.03.1988 in der Fassung vom 08.10.1998

7.

Parkhaus Mosesparkplatz;
weiteres Vorgehen und Auftragskonditionen

8.

Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft mit der Umsetzung erster Maßnahmen

9.

Zweispurige B266neu zwischen Ehlingen und Bad Neuenahr Ost als dauerhafte Lösung;

Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Die Sitzung wird in Form einer Videokonferenz stattfinden.

Für interessierte Zuhörer besteht die Möglichkeit die Sitzung entweder auf einem Bildschirm im Raum N3.02 im Neubau der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder als Livestream unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/politik/online-sitzungen/ zu verfolgen.

*Die im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu behandelnden Fragen, Vorschläge oder Anregungen sollten der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, Bad Neuenahr-Ahrweiler nach Möglichkeit bis Mittwoch, 15.12.2021, schriftlich oder per E-Mail unter der Adresse stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de zugeleitet werden.

Zu behandelnde Fragen, Vorschläge oder Anregungen können daher nur persönlich während des Tagesordnungspunktes 1 im Besprechungsraum N3.02 des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgetragen werden. Andernfalls erfolgt die Beantwortung in Schriftform.

Hinweise:

· Mit Blick auf die Vielzahl der Teilnehmer sind aufgrund der individuellen technischen Gegebenheiten Störungen bei der Ton- und Bildübertragung nicht auszuschließen.

· Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit im Rathaus zur Verfügung gestellt werden. Die Zuhörerzahl im Raum N3.02 ist daher auf 10 begrenzt, um die notwendigen Abstände zwischen den Besuchern zu gewährleisten.

Mit Inkrafttreten der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (29. CoBeLVO) am 04.12.2021 gilt hier gemäß § 4 Abs. 3 i. V. m. § 3Abs. 4 die 3G-Regelung. Es gilt die Testpflicht, diese entfällt jedoch für geimpfte und genesene Personen.

· Alle Zuhörer im Rathaus müssen am Eingang ihre Hände mit zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. Während des gesamten Aufenthalts im Rathaus gilt die Maskenpflicht.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.12.2021

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen Bürgermeister