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01.03.2024

Bekanntmachung der Landrätin

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mit-gliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

 

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet

 

die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters bzw. der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters sowie des Ortsbeirats, Gemeinderats, Stadtrats, Verbandsgemeinderats, Kreistags

 

und

 

am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

 

die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters bzw. der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters statt.

 

 

II.

 

 

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen. Im Landkreis Ahrweiler ist dies entweder die Gemeindeverwaltung Grafschaft, die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Altenahr, Bad Breisig oder Brohltal bzw. die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen oder Sinzig.

 

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung (s. oben) erhalten.

 

 

 

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 04.03.2024

 

 

gez.

Cornelia Weigand

Landrätin