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06.10.2020

Öffentliche Bekanntmachung

1. Einsichtnahme in den Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem ersten Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem ersten Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler am 09.10.2020 zugeleitet.

1.    Der Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt mit dem ersten Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 09.10.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer 121, bis zur Beschlussfassung über die erste Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem ersten Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 09.10.2020 im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/politik/haushalt/ zur Einsichtnahme bereit.

2.    Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Neuenahr-Ahrweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Vorschläge zum Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem ersten Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, oder elektronisch an stadt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die erste Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 02.10.2020
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Peter Diewald
Erster Beigeordneter