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21.09.2020

Bebauungsplan „Kleingartenanlage Auf Ergen“

(Entwicklung von Kleingärten im Stadtteil Ahrweiler); Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „Kleingartenanlage Auf Ergen“ beschlossen. Ferner wurde vom Stadtrat beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB unter Anwendung des PlanSiG durchzuführen.