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09.01.2023

HAUSHALTSSATZUNG

des Zweckverbandes Römische Villa am Silberberg in Ahrweiler für das Jahr 2023 vom 21.12.2022

Die Verbandsversammlung hat aufgrund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 28.09.2010 (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 15.12.2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.         im Ergebnishaushalt

            der Gesamtbetrag der Erträge auf 285.698,00 €

            der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 285.698,00 €

            der Jahresüberschuss auf 0 €

 2.         im Finanzhaushalt

            die ordentlichen Einzahlungen auf 233.950,00 €

            die ordentlichen Auszahlungen auf  233.950,00 €

            der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €

             die außerordentlichen Einzahlungen auf  0 €

            die außerordentlichen Auszahlungen auf  0 €

            der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €

             die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.000,00 €

            die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.000,00 €

            der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

            die Einzahlungen aus Finanzzierungstätigkeit auf 0 €

            die Auszahlungen aus Finanzzierungstätigkeit auf 0 €

            der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

            der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 237.950,00 €

            der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 237.950,00 €

            die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 €

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

 

§ 5 Umlage

Die Verbandsumlage zum Ausgleich der

laufenden Aufwendungen wird auf 40.775,00 €

investiven Maßnahmen wird auf 4.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 0 € und zum 31.12.2023 0 €.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 21.12.2022 Zweckverband Römische Villa am Silberberg in Ahrweiler

Diewald, Verbandsvorsteher