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26.11.2019

Bebauungsplan „Nahversorgungsstandort Weinbergstraße“

(Einzelhandelssteuerung im Stadtteil Bad Neuenahr); Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungsstandort Weinbergstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.