26.11.2019
Bebauungsplan „Nahversorgungsstandort Weinbergstraße“
Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungsstandort Weinbergstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.