13.08.2019
Einberufung von Ersatzpersonen
Aufgrund von Mandatsniederlegungen war gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes die Einberufung folgender Ersatzpersonen in den Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, deren Namen gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung bekanntgemacht werden:
Doris Bruch
Monika Busch
Aufgrund der Nichtannahme der Wahl gemäß § 44 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) war gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Einberufung mehrerer Ersatzpersonen in die Ortsbeiräte der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, deren Namen gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung bekanntgemacht werden:
Ortsbeirat Gimmigen: Melanie Kalbitz
Ortsbeirat Kirchdaun: Gerhard Ulrich
Ortsbeirat Walporzheim: Natalie Baum
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 05.08.2019
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister