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13.08.2019

Einberufung von Ersatzpersonen

in den Stadtrat und die Ortsbeiräte der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aufgrund von Mandatsniederlegungen war gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes die Einberufung folgender Ersatzpersonen in den Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, deren Namen gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung bekanntgemacht werden:

Doris Bruch
Monika Busch

Aufgrund der Nichtannahme der Wahl gemäß § 44 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) war gemäß § 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Einberufung mehrerer Ersatzpersonen in die Ortsbeiräte der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erforderlich, deren Namen gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung bekanntgemacht werden:

Ortsbeirat Gimmigen:           Melanie Kalbitz
Ortsbeirat Kirchdaun:           Gerhard Ulrich
Ortsbeirat Walporzheim:      Natalie Baum

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 05.08.2019
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Guido Orthen, Bürgermeister