01.03.2024
Bekanntmachung der Landrätin
I.
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet
die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters bzw. der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters sowie des Ortsbeirats, Gemeinderats, Stadtrats, Verbandsgemeinderats, Kreistags
und
am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters bzw. der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen. Im Landkreis Ahrweiler ist dies entweder die Gemeindeverwaltung Grafschaft, die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Altenahr, Bad Breisig oder Brohltal bzw. die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen oder Sinzig.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung (s. oben) erhalten.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 04.03.2024
gez.
Cornelia Weigand
Landrätin