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02.09.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Flur 10 – 2. Änderung“ (Wohnbebauung Roesgenstraße / Ursulinenstraße im Stadtteil Ahrweiler) Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10 tlw.

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2022 ge- mäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Flur 10 – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbin- dung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanent- wurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufge- stellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind so- wie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, sich während der angegebenen Öffnungszeiten beim Sach- bereich Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ahrweiler. Es handelt sich um das ca. 370 m² umfas- sende bislang unbebaute Eckgrundstück Ursulinenstraße / Roesgenstraße. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Ahrweiler, Flur 10 tlw.


Planungsanlass und –ziel
Planungsanlass ist die stetige Nachfrage nach wohnbaulich nutzbaren Flächen im Sinne der In- nenentwicklung. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Flur 10“ setzt aber private Grünfläche / Vorgartenfläche fest, welche einer Bebauung des Grundstücks entgegensteht.

Planungsziel ist deshalb im Wesentlichen die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu Gunsten einer ergänzenden wohnbaulichen Nutzung des Bereiches.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Anlage (Natur- und artenschutzrechtli- che Untersuchung) liegt öffentlich aus, und zwar von

Donnerstag, den 15.09.2022, bis einschließlich Dienstag, den 18.10.2022.

Digitale Einsichtnahme:
Die Unterlagen sind im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-neuenahr-ahrweiler.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ / “Bauleitplanverfahren“ oder über das zentrale Internetportal des Landes (www.geoportal.rlp.de) gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich digital einsehbar.

Ort der Auslegung:
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Planzeichnung, Textfestsetzungen sowie Begründung mit Anlage (natur- und artenschutz- rechtliche Untersuchung) werden im Fenster des Rathausfoyers im Erdgeschoss (Innenhof) von außen lesbar ausgehängt.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminabsprache zur Einsichtnahme:
montags, mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
(Am Montag, dem 03. Oktober 2022 ist das Rathaus feiertagsbedingt geschlossen.)

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es während der Corona-Pandemie vorübergehend zu geänderten Öffnungszeiten und Zutrittseinschränkungen kommen kann.

sowie nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten sowie zur Erör- terung im Bedarfsfall:

Tel. Nr. 02641/87-284
E-Mail: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de


Während der Auslegungsfrist kann jeder Anregungen zur Planung bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter o. g. Adresse schriftlich oder elektronisch (stadtplanung@bad- neuenahr-ahrweiler.de) einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Über die vorgebrachten Anregungen berät und entscheidet der Stadtrat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 30.08.2022

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Guido Orthen, Bürgermeister