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29.03.2018

Bebauungsplan „Schulzentrum Bad Neuenahr – 3. Änderung“; (Stadtteil Bad Neuenahr)

Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB

Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB

Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum Bad Neuenahr – 3. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bad Neuenahr, östlich des Apollinaris-Stadions zwischen der Kreuzstraße, dem Böschungsfuß der B 266 und der Ahr. Es umfasst die Bereiche der Tennishalle und der Berufsbildenden Schule sowie die sog. „Hundewiese“, die „Zirkuswiese“ und die „Fischerwiese“ bis zur B 266 im Osten. Die südliche Begrenzung bildet die Ahr. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 12 ha und ist aus der nachstehend abgedruckten Karte ersichtlich.

Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 2 
und Gemarkung Heimersheim, Flur 3.

 

Planungsanlass und -ziele

Planungsanlass ist die Schaffung temporärer Nutzungen für geplante Projekte im Rahmen der Landesgartenschau 2022 sowie die dauerhafte Folgenutzung eines Wohnmobilhafens.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.03.2017
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung
Detlev Koch, Erster Beigeordneter