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31.01.2018

Neufassung der Gebührenordnung der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Festsetzung von Parkgebühren vom 31.01.2018

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 2. April 1981 (GVBl. S. 81), beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Anhörung des Stadtrats von Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 29. Januar 2018 die Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren vom 15.12.2011 wie folgt neu gefasst:

§ 1

 

Höhe der Parkgebühren

(1)  Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit gebührenpflichtig geregelt ist, betragen die Parkgebühren für je zwanzig Minuten 0,40 €.

(2)  Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1 sind die ersten zwanzig Minuten Parkdauer je Parkvorgang gebührenfrei.

(3)  Die Tageshöchstgebühr (Parkdauer 24 Stunden) beträgt 4,00 €. 

(4)  Für das Parken von Wohnmobilen auf den hierfür zugelassenen öffentlichen Parkplätzen beträgt die Parkgebühr für 24 Stunden 8,00 €.

(5) Für die Parkplätze entlang der Hochstraße beträgt die Parkgebühr für eine Woche 20,00 €.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 01. März 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 15. Dezember 2011 außer Kraft.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 31.01.2018

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung 
Detlev Koch
Erster Beigeordneter