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Öffentliche Bekanntmachungen



der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Heimersheim, Ehlingen, Heppingen, Lohrsdorf und Green.

der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für einen Teilbereich des Stadtteils Bad Neuenahr.

der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Ahrweiler und Bachem.

Am Montag, dem 16.08.2021, 18:00 Uhr

Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Teilabschnitt Hauptstraße“

Neuaufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

(Wohnbaufläche im Stadtteil Bad Neuenahr); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Am Dienstag, dem 25.05.2021, 19:00 Uhr




Nach § 1 der Hauptsatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist die "Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler" das Amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt.

Herausgeber ist die

Linus Wittich Medien KG
mit Standort
Wilhelmstraße 17
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon 0 26 41/97 07 0
Telefax 0 26 41/97 07 27