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Öffentliche Bekanntmachungen



Neuer Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

(Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Hemmesser Straße bis zur Telegrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Georg-Kreuzberg-Straße); Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

(Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Telegrafenstraße bis zur Wendel- und Jülichstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße); Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

(Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Wendel- und Jülichstraße bis zur Landgrafenstraße und von der Hauptstraße bis zur Lindenstraße); Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

(Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung im Stadtteil Bad Neuenahr; von der Landgrafenstraße bis zur Apollinarisstraße inkl. ihrer Bebauung und von der Hauptstraße bis zur Kreuz- und Lindenstraße); Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

vom 20.06.2022

23.01.2023

Grundsteuern

Festsetzung der Grundsteuern A und B, der Weinabgaben, der Straßenreinigungsgebühr und der Hundesteuer für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für das Jahr 2023

Am Montag, 23. Januar, um 16.30 Uhr

Am Dienstag, 24. Januar, um 16.30 Uhr




Nach § 1 der Hauptsatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist die "Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler" das Amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt.

Herausgeber ist die

Linus Wittich Medien KG
mit Standort
Wilhelmstraße 17
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon 0 26 41/97 07 0
Telefax 0 26 41/97 07 27