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15.05.2020

Breiten- und Freizeitsport:

Stadt erlaubt eingeschränkte Nutzung der Sportplätze

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadt ermöglicht ab Montag, 18.05.2020, wieder eine eingeschränkte Nutzung der städtischen Sportplätze. Die näheren Voraussetzungen für eine Sportplatznutzung wurde den Vereinen bereits vorab mitgeteilt. Die Regelungen der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) vom 8. Mai 2020 sehen einige erste Lockerungen vor und ermöglichen eine Öffnung einzelner Teilbereiche des öffentlichen Lebens unter Auflagen.

„Wir sind uns bewusst, dass wir den Vereinen mit den Regelungen viel abverlangen und diese teilweise auch über die Empfehlungen der Sportfachverbände hinausgehen“, so Gregor Terporten, Leiter der Abteilung Generation, Sport und Kultur. „Die Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler sowie der Verantwortlichen hat hier oberste Priorität“, so Terporten weiter.

Die Vereine sind gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang es Ihnen möglich ist, die entsprechenden Vorgaben der Stadtverwaltung und der Sportfachverbände durch eigene organisatorische Regelungen und Maßnahmen umzusetzen.

„Es freut uns, dass wir Sportlerinnen und Sportlern wieder die Möglichkeit geben können, auf städtischen Anlagen zu trainieren. Gleichwohl muss es unser gemeinsames Ziel bleiben, einen erneuten Shutdown und damit eine wiederum notwendige Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen zu verhindern. Eine größtmögliche Rücksichtnahme und ein striktes Einhalten der Hygiene-, Abstands- und Kontaktbeschränkungen sind die wesentlichen Voraussetzungen für die jetzt vorgesehenen Lockerungen“, so der Erste Beigeordnete der Stadt Peter Diewald.

Information: Weiterhin bleiben Sporthallen und Bolzplätze bis auf Weiteres geschlossen.