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08.04.2020

Bürgermeister Guido Orthen

zur Situation der Wanderwege und Parkplätze in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bewegung und frische Luft sind wichtig – unter Beachtung der Regeln und Empfehlungen

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Wir orientieren uns an der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO). Und diese rechtliche Grundlage sieht eine explizite Sperrung der Wanderwege und Parkplätze bisher nicht vor.

Um Lagerkoller und Bewegungsmangel zu verhindern ist es gerade jetzt wichtig, dass die Menschen die Möglichkeit haben, rauszugehen und sich an der frischen Luft zu bewegen.

Rechtlich und tatsächlich besteht keine Notwendigkeit, das Wandern in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu verbieten und Wege zu sperren. Die Wanderwege und der Wald stellen allerdings keinen rechtsfreien Raum dar. Auch hier gelten die Verhaltensregeln zur Kontaktbeschränkung und zum Infektionsschutz, die in den Verordnungen rechtlich verankert sind. Das heißt in erster Linie, die Abstandsregeln einzuhalten und die Personenzahl auf die rechtlich zulässige Anzahl - nämlich zwei Personen oder Mitglieder des eigenen Hausstands - zu beschränken, um sich und andere zu schützen und damit Leben zu retten.

Ich weise an dieser Stelle allerdings auch auf den Beschluss der Telefonkonferenz der Kanzlerin mit den Ländern hin. Hier sind klare Handlungsempfehlungen ausgesprochen worden, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten - und hier wird eben nicht zwischen Touristen, Gästen oder Ortansässigen unterschieden und das ist auch gut so.

„Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland für überregionale tagestouristische Ausflüge“, so der Beschluss der Konferenz wörtlich.

Wir appellieren an einen gesunden Menschenverstand und beobachten sehr genau

Im Umkehrschluss bedeutet dies zuallererst, dass sich alle über ihren Spaziergang Gedanken machen sollten und mithilfe des gesunden Menschenverstands entscheiden müssen, was in der aktuellen Situation angebracht ist und was eben nicht. Hier vertraue ich den Menschen und greife auf unsere Erfahrungen der letzten Wochen zurück: Dass sich die Allermeisten sehr solidarisch, pflicht- und verantwortungsbewusst verhalten haben.

Für uns als Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bedeutet der Beschluss lediglich, dass es momentan möglicherweise nicht die Zeit ist, die Region als aktuelles, potenzielles Ausflugsziel anzupreisen. Deshalb stecken wir mitten in den Planungen, wie wir nach der Krise unser touristisches Angebot wieder starten können.

Nichtsdestotrotz beobachten wir die Entwicklungen und damit meine ich auch das Verhalten der Menschen, die sich rund um unsere Stadt aufhalten, sehr genau. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollierten bisher die Allgemeinverfügung des Landkreises und seit dem 23.03.2020 die Einhaltung der Regelungen der 3. CoBeLVO auch an den Wochenenden. Insbesondere werden dabei die Sport-, Bolz- und Spielplätze sowie die Schutzhütten, Aussichtspunkte, Wanderwege und Wanderparkplätze im Außenbereich im Hinblick auf eine unberechtigte Nutzung kontrolliert. Bei nicht zulässigen Ansammlungen werden die Personen auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Entsprechende Aufforderungen zum Einhalten des Mindestabstandes wurden bisher grundsätzlich umgehend befolgt. Wir konnten am letzten Wochenende beobachten, dass sich die meisten Menschen verantwortungsvoll und solidarisch verhalten haben, deshalb sehen wir auch für das Osterwochenende keine Notwendigkeit, die Wanderparkplätze oder Wanderwege zu sperren. Dies gilt erst recht für die öffentlichen Parkplätze in der Stadt selbst. Gleichzeitig wirken wir damit einem unkontrollierten Ausweichen auf Parkmöglichkeiten in den Wohngebieten entgegen.

In der aktuellen Lage ist eben alles anders, hierfür bitte ich alle um Verständnis. Wir freuen uns, Sie bald wieder zu sehen, natürlich im Ahrtal.“

 

Guido Orthen

Bürgermeister